Reglement

Egal für welche Strecke du dich entscheidest – Fairness, Respekt und deine Sicherheit stehen bei uns an oberster Stelle! Unser Reglement sorgt dafür, dass wir alle ein faires und sicheres Event auf der Schwäbischen Alb erleben. Bitte nimm dir kurz die Zeit für die wichtigsten Spielregeln von der Becherpflicht bis zu den Sicherheitsvorgaben. Mit deinem Start verpflichtest du dich zur Einhaltung dieser Regeln.

  1. Dieses Wettkampfreglement gilt für alle Wettbewerbe der Laufveranstaltung UP THE HILL (UTH) und ist für alle Teilnehmer verbindlich.
  2. Das Reglement legt die sportlichen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Regeln für die Durchführung der Wettbewerbe fest. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters sowie die für den jeweiligen Wettbewerb veröffentlichten Informationen und Vorgaben.
  3. Mit dem Start verpflichtet sich jeder Teilnehmer, dieses Reglement sowie die Anweisungen der Rennleitung, der Streckenposten, des medizinischen Personals und der eingesetzten Rettungs- und Sicherheitskräfte zu beachten.
  4. Für einzelne Wettbewerbe können aufgrund unterschiedlicher Streckenlängen und Anforderungen besondere oder ergänzende Bestimmungen gelten. Diese werden im Reglement oder in den offiziellen Veranstaltungsinformationen entsprechend ausgewiesen.
  5. Die Rennleitung ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Vorgaben oder aufgrund besonderer Umstände ergänzende Anweisungen zu erlassen. Diese sind für alle Teilnehmer verbindlich.

  1. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, körperlich, gesundheitlich und technisch in der Lage zu sein, den gewählten Wettbewerb unter den am Veranstaltungstag herrschenden Bedingungen zu bewältigen.
  2. Mit dem Start bestätigt der Teilnehmer, sich über Charakter, Länge, Höhenmeter und Anforderungen der gewählten Strecke informiert zu haben und seine Leistungsfähigkeit entsprechend einschätzen zu können.
  3. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Insbesondere auf den Trail-Strecken ist mit technisch anspruchsvollen, steilen, unebenen, rutschigen oder witterungsbedingt erschwerten Streckenabschnitten zu rechnen.
  4. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sein Verhalten und seine Geschwindigkeit den jeweiligen Strecken-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie seinem eigenen Leistungsvermögen anzupassen.
  5. Bei gesundheitlichen Problemen, Verletzungen oder anderen Umständen, die eine sichere Fortsetzung des Rennens nicht mehr zulassen, ist der Teilnehmer verpflichtet, das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden und erforderlichenfalls Hilfe anzufordern.
  6. Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet.

  1. Jeder Teilnehmer erhält eine persönliche Startnummer. Die Startnummer darf nicht verändert, vervielfältigt oder an eine andere Person weitergegeben werden und muss während des gesamten Wettkampfs gut sichtbar getragen werden.
  2. Die Zeitmessung erfolgt über das vom Veranstalter eingesetzte Zeitmesssystem. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die für seinen Wettbewerb vorgesehenen Zeitmess- und Kontrollpunkte ordnungsgemäß zu passieren.
  3. Entlang der Strecke können zusätzliche Kontroll- oder Zwischenmessstellen eingerichtet werden. Diese dienen insbesondere der sportlichen Kontrolle, der Sicherheit der Teilnehmer sowie der Überwachung des Rennverlaufs.
  4. Teilnehmer müssen sämtliche für ihren Wettbewerb vorgesehenen Kontrollpunkte vollständig passieren. Fehlende oder nicht plausible Erfassungen können durch die Rennleitung überprüft werden.
  5. Das bewusste Umgehen eines Kontroll- oder Zeitmesspunktes sowie jede Manipulation der Zeitmessung oder Teilnehmererfassung stellt einen Regelverstoß dar und kann mit einer Zeitstrafe oder Disqualifikationgeahndet werden. Art und Umfang der Sanktion richten sich nach den Bestimmungen dieses Reglements.
  6. Bei einer fehlenden elektronischen Erfassung entscheidet die Rennleitung anhand der verfügbaren Informationen über die Wertung. Eine fehlende Messung führt daher nicht automatisch zur Disqualifikation.

  1. Die vom Veranstalter vorgegebene und markierte Strecke ist verbindlich und vollständig zu absolvieren. Die Streckenführung darf nicht eigenmächtig verlassen, abgekürzt oder verändert werden.
  2. Die Strecke wird durch geeignete Markierungen wie Schilder, Pfeile, Markierungsbänder oder Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Art und Dichte der Markierung können je nach Gelände und Streckenabschnitt variieren.
  3. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, der Streckenmarkierung aufmerksam zu folgen. Die Nutzung einer GPS-Uhr, eines Smartphones oder anderer Navigationshilfen entbindet nicht von dieser Verantwortung.
  4. Bestehen Zweifel über den weiteren Streckenverlauf oder ist eine Markierung offensichtlich nicht vorhanden, beschädigt oder entfernt worden, darf die Strecke nicht bewusst über eine vermutete Abkürzung fortgesetzt werden. Der Teilnehmer hat sich am letzten eindeutig erkennbaren Streckenverlauf zu orientieren und nach Möglichkeit einen Streckenposten oder die Rennorganisation zu informieren.
  5. Wer die vorgeschriebene Strecke unbeabsichtigt verlässt, muss grundsätzlich zu dem Punkt zurückkehren, an dem die Strecke verlassen wurde, und den Wettbewerb von dort auf der vorgeschriebenen Strecke fortsetzen.
  6. Bewusstes Abkürzen oder sonstiges Erlangen eines sportlichen Vorteils durch Verlassen der vorgeschriebenen Strecke stellt einen Regelverstoß dar und kann mit einer Zeitstrafe oder Disqualifikation geahndet werden.
  7. Kurzfristige Änderungen der Streckenführung durch die Rennleitung, beispielsweise aufgrund von Wetterbedingungen, Gefahrenstellen, behördlichen Anordnungen oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen, sind verbindlich. Maßgeblich sind die am Veranstaltungstag kommunizierte Streckenführung und die Anweisungen der Rennorganisation.

  1. Für einzelne Wettbewerbe gelten an festgelegten Verpflegungspunkten verbindliche Cut-off-Zeiten. Die jeweils gültigen Cut-offs werden vor der Veranstaltung in den offiziellen Veranstaltungsinformationen bekannt gegeben.
  2. Ein Cut-off gilt als eingehalten, wenn der Teilnehmer den betreffenden Verpflegungspunkt innerhalb der vorgegebenen Zeit erreicht. Ein Verlassen des Verpflegungspunktes vor Ablauf der Cut-off-Zeit ist nicht erforderlich.
  3. Teilnehmer, die einen Verpflegungspunkt erst nach Ablauf der dort geltenden Cut-off-Zeit erreichen, dürfen den Wettbewerb nicht auf der offiziellen Strecke fortsetzen und werden aus der Wertung genommen.
  4. Den Anweisungen der Rennleitung sowie der an den Cut-off-Punkten eingesetzten Helfer und Einsatzkräfte ist Folge zu leisten. Eine Fortsetzung des Rennens entgegen einer entsprechenden Anweisung ist nicht gestattet.
  5. Die Rennleitung kann Cut-off-Zeiten aufgrund besonderer Umstände, insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Streckenverhältnissen, Sicherheitslagen oder behördlichen Vorgaben, anpassen. Änderungen werden den Teilnehmern so früh und eindeutig wie möglich mitgeteilt.

  1. Für einzelne Wettbewerbe kann das Mitführen einer vom Veranstalter festgelegten Pflichtausrüstung vorgeschrieben sein. Die jeweils gültige Pflichtausrüstung wird in den offiziellen Veranstaltungsinformationen veröffentlicht.
  2. Die vorgeschriebene Pflichtausrüstung ist vom Start bis zum Zieleinlauf vollständig mitzuführen, sofern vom Veranstalter für einzelne Gegenstände nichts anderes bestimmt wird.
  3. Die Rennleitung kann die Pflichtausrüstung aufgrund der zu erwartenden oder aktuellen Wetter-, Strecken- oder Sicherheitsbedingungen vor dem Start ergänzen, reduzieren oder anpassen. Änderungen werden den Teilnehmern so früh wie möglich mitgeteilt.
  4. Ausrüstungskontrollen können vor dem Start, während des Rennens oder nach dem Zieleinlauf durchgeführt werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die kontrollierte Ausrüstung auf Aufforderung vorzuzeigen.
  5. Fehlende vorgeschriebene Ausrüstung oder die Verweigerung einer Ausrüstungskontrolle stellt einen Regelverstoß dar und kann mit einer Verwarnung, Zeitstrafe oder Disqualifikation geahndet werden.
  6. Unabhängig von der vorgeschriebenen Pflichtausrüstung ist jeder Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, seine persönliche Ausrüstung den eigenen Bedürfnissen sowie den zu erwartenden Bedingungen anzupassen.

  1. Entlang der Strecke stehen je nach Wettbewerb Verpflegungspunkte (VP) zur Verfügung. Lage, Anzahl und ungefähre Kilometerposition der Verpflegungspunkte werden in den offiziellen Veranstaltungsinformationen bekannt gegeben.
  2. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, zwischen den Verpflegungspunkten ausreichend Verpflegung und insbesondere Flüssigkeit mitzuführen. Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel, Getränke oder Produkte an den Verpflegungspunkten besteht nicht.
  3. Die Trail-Wettbewerbe UTH25 und UTH50 werden becherlos durchgeführt. Teilnehmer dieser Wettbewerbe müssen für die Nutzung von Getränken an den Verpflegungspunkten ein geeignetes eigenes Trinkgefäß mitführen. Bei Wettbewerben ohne vorgeschriebene Mitnahme eines eigenen Trinkgefäßes stellt der Veranstalter an den Verpflegungspunkten geeignete Becher zur Verfügung.
  4. Verpflegung darf grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Verpflegungspunkten angenommen werden. Die Bestimmungen zur Unterstützung durch Begleitpersonen und zum Crewing gemäß § 8 bleiben hiervon unberührt.
  5. Abfälle dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen und Behältern entsorgt werden. Das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfällen außerhalb dieser Bereiche ist untersagt.
  6. Den Anweisungen der Helfer an den Verpflegungspunkten ist Folge zu leisten. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht behindert und die Abläufe am Verpflegungspunkt nicht unnötig beeinträchtigt werden.

  1. Als Crewing gilt die gezielte Unterstützung eines Teilnehmers durch Begleitpersonen, Betreuer, Freunde, Familienangehörige oder andere nicht am Wettbewerb teilnehmende Personen während des Rennens.
  2. Crewing ist ausschließlich bei den Wettbewerben UTH25 und UTH50 und nur an den vom Veranstalter ausdrücklich dafür freigegebenen Verpflegungspunkten zulässig. Die freigegebenen Verpflegungspunkte werden in den offiziellen Veranstaltungsinformationen bekannt gegeben.
  3. Innerhalb der freigegebenen Bereiche dürfen Teilnehmer insbesondere eigene Verpflegung, Getränke, Bekleidung oder sonstige zulässige Ausrüstung von ihrer Crew entgegennehmen sowie sich bei deren Handhabung unterstützen lassen.
  4. Außerhalb der freigegebenen Verpflegungspunkte ist die gezielte Annahme von Verpflegung, Getränken, Ausrüstung oder sonstiger Unterstützung durch Begleitpersonen grundsätzlich nicht gestattet.
  5. Medizinische Hilfe, Hilfe in Notfällen sowie Unterstützung durch die Rennorganisation, offizielle Helfer oder eingesetzte Rettungs- und Sicherheitskräfte gelten nicht als unerlaubtes Crewing.
  6. Crew-Mitglieder dürfen weder Teilnehmer noch andere Personen behindern, die offiziellen Abläufe an den Verpflegungspunkten beeinträchtigen oder Bereiche betreten, die von der Rennorganisation für sie gesperrt wurden. Den Anweisungen der Helfer und der Rennleitung ist Folge zu leisten.
  7. Unerlaubtes Crewing oder die Annahme unzulässiger Unterstützung kann mit einer Verwarnung, Zeitstrafe oder Disqualifikation geahndet werden.

  1. Das Begleiten eines Teilnehmers durch nicht am jeweiligen Wettbewerb teilnehmende Personen mit dem Zweck, diesen über einen Teil der Strecke oder bis ins Ziel zu unterstützen (Pacing), ist nicht gestattet.
  2. Nicht angemeldete Begleitpersonen dürfen Teilnehmer weder zu Fuß noch mit dem Fahrrad oder einem sonstigen Fortbewegungsmittel auf der Wettkampfstrecke begleiten.
  3. Eine kurzfristige Begleitung im unmittelbaren Bereich eines Verpflegungspunktes oder im Start- und Zielbereich ist zulässig, sofern dadurch keine anderen Teilnehmer behindert oder sicherheitsrelevante Abläufe beeinträchtigt werden.
  4. Das gemeinsame Laufen und die gegenseitige Unterstützung zwischen regulär gemeldeten Teilnehmern des Wettbewerbs sind zulässig.
  5. Unerlaubtes Pacing oder eine sonstige wettbewerbsrelevante Begleitung kann mit einer Verwarnung, Zeitstrafe oder Disqualifikation geahndet werden.

  1. Die Verwendung von Lauf- oder Trekkingstöcken ist bei den Wettbewerben UTH25 und UTH50 zulässig. Bei den übrigen Wettbewerben ist die Verwendung von Stöcken nicht gestattet.
  2. Teilnehmer, die mit Stöcken starten, müssen diese während des gesamten Wettbewerbs bis zum Zieleinlauf mitführen. Eine Abgabe der Stöcke während des Rennens, auch an einem für Crewing freigegebenen Verpflegungspunkt, ist nicht zulässig.
  3. Wer Stöcke verwendet, ist für deren sichere Handhabung verantwortlich. Andere Teilnehmer oder Personen dürfen durch die Verwendung der Stöcke weder gefährdet noch behindert werden.
  4. Stöcke dürfen während des Rennens zusammengeklappt oder verstaut werden. Werden sie nicht benutzt, sind sie so zu transportieren, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht.
  5. Technische oder motorisierte Hilfsmittel, die dem Teilnehmer einen unmittelbaren Vorteil bei der Fortbewegung verschaffen, sind nicht zulässig.
  6. Medizinisch notwendige Hilfsmittel können nach vorheriger Abstimmung mit der Rennleitung zugelassen werden, sofern deren Verwendung mit einer sicheren und fairen Durchführung des Wettbewerbs vereinbar ist.

  1. Teilnehmer, die den Wettbewerb vorzeitig beenden, sind verpflichtet, ihre Aufgabe unverzüglich der Rennorganisation zu melden.
  2. Die Aufgabe soll grundsätzlich am nächstgelegenen Verpflegungs-, Kontroll- oder Streckenposten gemeldet werden. Ist dies nicht möglich, ist die Rennorganisation über die dafür bekannt gegebenen Kontaktdaten zu informieren.
  3. Ein Teilnehmer darf die Veranstaltung nicht verlassen, ohne seine Aufgabe gemeldet zu haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Teilnehmer die Strecke selbstständig verlässt oder von einer Begleitperson abgeholt wird.
  4. Nach der Aufgabe darf der Wettbewerb nicht wieder aufgenommen werden. Der Teilnehmer wird aus der Wertung genommen.
  5. Der Rücktransport eines ausgeschiedenen Teilnehmers kann, soweit organisatorisch möglich, durch den Veranstalter erfolgen. Ein Anspruch auf einen unmittelbaren Rücktransport oder Transport zum Start-/Zielbereich besteht nicht.
  6. In medizinischen Notfällen oder bei Verletzungen ist unverzüglich Hilfe anzufordern. Die Sicherheit und medizinische Versorgung haben Vorrang vor der ordnungsgemäßen Meldung der Aufgabe.

  1. Die Sicherheit der Teilnehmer, Helfer und Einsatzkräfte hat jederzeit Vorrang vor der sportlichen Durchführung des Wettbewerbs.
  2. Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Rennleitung, der Streckenposten sowie der eingesetzten Rettungs- und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten.
  3. Die Rennleitung sowie das eingesetzte medizinische Fachpersonal sind berechtigt, einen Teilnehmer aus gesundheitlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend anzuhalten oder aus dem Wettbewerb zu nehmen, wenn eine sichere Fortsetzung aus ihrer Sicht nicht gewährleistet ist.
  4. Ein Teilnehmer, der aus medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen aus dem Wettbewerb genommen wurde, darf das Rennen nicht entgegen dieser Entscheidung fortsetzen.
  5. Teilnehmer sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren einem anderen Teilnehmer in einer erkennbaren Notlage Hilfe zu leisten und unverzüglich die Rennorganisation oder den Rettungsdienst zu verständigen. Die Hilfeleistung hat Vorrang vor dem eigenen Wettkampfergebnis.
  6. Teilnehmer müssen Gefahrenstellen, Unfälle oder andere sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die für nachfolgende Teilnehmer oder die Rennorganisation von Bedeutung sein können, nach Möglichkeit an den nächsten Streckenposten oder die Rennorganisation melden.
  7. Die Rennleitung kann aus Sicherheitsgründen einzelne Streckenabschnitte sperren, umleiten, den Wettbewerb unterbrechen oder vollständig abbrechen. Den entsprechenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

  1. Die Wettbewerbe finden teilweise auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie auf nicht für die Veranstaltung gesperrten Flächen statt. Teilnehmer müssen jederzeit mit anderen Verkehrsteilnehmern, Wanderern, Radfahrern, land- und forstwirtschaftlichem Verkehr sowie sonstigen Nutzern rechnen.
  2. Soweit Streckenabschnitte nicht ausdrücklich für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Teilnehmer haben insbesondere an Straßenquerungen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen die erforderliche Vorsicht walten zu lassen.
  3. Anweisungen von Streckenposten, Ordnungskräften, Polizei, Feuerwehr und anderen eingesetzten Kräften sind zu beachten.
  4. Andere Weg- und Verkehrsteilnehmer sind rücksichtsvoll zu behandeln. Teilnehmer haben ihre Geschwindigkeit erforderlichenfalls anzupassen und dürfen andere Personen weder gefährden noch unnötig behindern.
  5. Die Streckenmarkierung oder die Anwesenheit eines Streckenpostens bedeutet nicht automatisch, dass eine Straße oder ein Weg für andere Verkehrsteilnehmer gesperrt ist.
  6. Das eigenmächtige Anhalten oder Blockieren des öffentlichen Verkehrs durch Teilnehmer oder deren Begleitpersonen ist nicht gestattet.

  1. Die Wettbewerbe führen durch Natur- und Landschaftsräume, deren Schutz für den Veranstalter einen hohen Stellenwert hat. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich entsprechend rücksichtsvoll und umweltbewusst zu verhalten.
  2. Das Wegwerfen oder Zurücklassen von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche an den Verpflegungspunkten ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Verpackungen, Gel- und Riegelverpackungen, Flaschen, Becher und sonstige mitgeführte Gegenstände.
  3. Die markierte Strecke darf nicht verlassen werden. Insbesondere das Abkürzen über Wiesen, Waldflächen oder andere nicht zur Strecke gehörende Bereiche ist untersagt.
  4. Pflanzen, Tiere und natürliche Lebensräume dürfen nicht mutwillig beschädigt, beeinträchtigt oder gestört werden.
  5. Tore, Gatter oder vergleichbare Einrichtungen sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden, sofern durch die Rennorganisation vor Ort nichts anderes vorgegeben wird.
  6. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Bestimmungen zum Natur- und Umweltschutz können mit einer Zeitstrafe oder Disqualifikation geahndet werden.

  1. Von allen Teilnehmern wird ein faires, respektvolles und sportliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Helfern, Einsatzkräften, Zuschauern und sonstigen Personen erwartet.
  2. Schnellere Teilnehmer dürfen langsamere Teilnehmer in geeigneten Streckenabschnitten überholen. Überholvorgänge sind rechtzeitig und in angemessener Weise anzukündigen. Der überholte Teilnehmer soll, sobald dies gefahrlos möglich ist, ausreichend Platz zum Überholen ermöglichen.
  3. Andere Teilnehmer dürfen weder vorsätzlich behindert, abgedrängt noch in sonstiger Weise gefährdet werden.
  4. Beleidigendes, aggressives, bedrohendes oder unsportliches Verhalten gegenüber Teilnehmern, Helfern, Einsatzkräften oder anderen Personen wird nicht toleriert.
  5. Den Anweisungen der Rennleitung sowie der im Rahmen der Veranstaltung eingesetzten Helfer und Einsatzkräfte ist Folge zu leisten, soweit diese den sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung betreffen.
  6. Teilnehmer dürfen sich keinen unfairen sportlichen Vorteil verschaffen, der gegen dieses Reglement oder den Grundsatz eines fairen Wettbewerbs verstößt.
  7. Verstöße gegen die Grundsätze des fairen und respektvollen Verhaltens können je nach Art und Schwere mit einer Verwarnung, Zeitstrafe oder Disqualifikation geahndet werden.

  1. Die Teilnahme unter Anwendung verbotener leistungssteigernder Substanzen oder Methoden ist nicht gestattet.
  2. Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass von ihnen verwendete Substanzen, Medikamente und Methoden mit den für sie geltenden Anti-Doping-Bestimmungen vereinbar sind.
  3. Medizinisch notwendige Medikamente sind grundsätzlich zulässig. Die Verantwortung für deren Verwendung und eine gegebenenfalls erforderliche medizinische oder sportrechtliche Ausnahmegenehmigung liegt beim Teilnehmer.
  4. Ein nachgewiesener Verstoß gegen geltende Anti-Doping-Bestimmungen kann zur Disqualifikation und zur nachträglichen Aberkennung des Wettkampfergebnisses führen.

  1. Teilnehmer müssen sich rechtzeitig zum veröffentlichten Startzeitpunkt ihres Wettbewerbs im vorgesehenen Startbereich einfinden.
  2. Ein Start nach erfolgtem offiziellen Start des jeweiligen Wettbewerbs ist grundsätzlich nicht zulässig. Verspätet erscheinende Teilnehmer haben keinen Anspruch auf nachträgliche Zulassung zum Wettbewerb.
  3. Sofern Startwellen oder Startblöcke vorgesehen sind, müssen Teilnehmer aus der ihnen zugewiesenen Startwelle beziehungsweise dem zugewiesenen Startblock starten.

  1. Die Verwendung von Kopfhörern während des Wettbewerbs ist grundsätzlich zulässig.
  2. Teilnehmer, die Kopfhörer verwenden, müssen jederzeit sicherstellen, dass sie ihre Umgebung ausreichend wahrnehmen können. Insbesondere müssen Zurufe anderer Teilnehmer, Anweisungen von Streckenposten und Einsatzkräften, Warnsignale sowie herannahende Fahrzeuge oder andere Gefahren wahrgenommen werden können.
  3. Die Verwendung von Kopfhörern darf weder die eigene Sicherheit noch die Sicherheit anderer Personen beeinträchtigen. In unübersichtlichen, verkehrsreichen oder anderweitig gefährlichen Situationen sind Lautstärke und Nutzung entsprechend anzupassen oder die Kopfhörer abzunehmen.
  4. Die Teilnahme mit Hunden oder anderen mitgeführten Tieren ist bei allen Wettbewerben nicht gestattet.

  1. Verstöße gegen dieses Reglement können abhängig von Art, Schwere, Vorsatz, Auswirkungen und einem möglicherweise erlangten sportlichen Vorteil sanktioniert werden.
  2. Als Sanktionen stehen der Rennleitung insbesondere folgende Maßnahmen zur Verfügung:
    • Verwarnung
    • Zeitstrafe
    • Disqualifikation
  3. Eine vorherige Verwarnung ist nicht Voraussetzung für die Verhängung einer Zeitstrafe oder Disqualifikation.
  4. Bei der Festlegung einer Sanktion berücksichtigt die Rennleitung insbesondere, ob ein Verstoß vorsätzlich oder unbeabsichtigt erfolgte, ob dadurch ein sportlicher Vorteil entstanden ist, ob andere Personen gefährdet oder behindert wurden und ob der Teilnehmer bereits zuvor gegen das Reglement verstoßen hat.
  5. Mehrere Verstöße können einzeln sanktioniert oder bei der Festlegung einer Gesamtsanktion berücksichtigt werden. Wiederholte Verstöße können zu einer höheren Sanktion führen.
  6. Schwere Verstöße können unmittelbar zur Disqualifikation führen. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher Manipulation des Wettkampfs oder der Zeitmessung, erheblicher Gefährdung anderer Personen, Missachtung sicherheitsrelevanter Anweisungen oder besonders schwerem unsportlichem Verhalten.
  7. Zeitstrafen werden zur gemessenen Wettkampfzeit des Teilnehmers addiert und sind Bestandteil des offiziellen Ergebnisses.
  8. Eine Disqualifikation führt zum Ausschluss aus der Wertung. Eine Disqualifikation kann auch nach dem Zieleinlauf ausgesprochen werden, wenn ein Regelverstoß erst nachträglich festgestellt wird.
  9. Die Rennleitung entscheidet über Sanktionen nach Prüfung der verfügbaren Informationen. Hierzu können insbesondere Zeitmessdaten, Aufzeichnungen der Kontrollstellen, Aussagen von Helfern und Streckenposten sowie sonstige geeignete Nachweise herangezogen werden.
  10. Nicht jeder denkbare Regelverstoß muss ausdrücklich in diesem Reglement aufgeführt sein. Die Rennleitung kann auch vergleichbare Verstöße sanktionieren, wenn diese den Grundsätzen eines fairen und sicheren Wettbewerbs widersprechen.
  11. Eine Disqualifikation aus sportlichen Gründen bedeutet nicht zwingend, dass der Teilnehmer den Wettbewerb sofort beenden muss. Die Rennleitung entscheidet unter Berücksichtigung der Sicherheit und des Veranstaltungsablaufs, ob eine Fortsetzung der Strecke außerhalb der Wertung zulässig ist. Wird die Beendigung des Wettbewerbs ausdrücklich angeordnet, darf der Teilnehmer die Strecke nicht weiter fortsetzen.

  1. Teilnehmer können gegen eine sie betreffende sportliche Entscheidung, Zeitstrafe, Disqualifikation oder ein aus ihrer Sicht fehlerhaftes Wettkampfergebnis Protest einlegen.
  2. Der Protest ist persönlich bei der Rennleitung oder einer von ihr benannten Stelle einzureichen und muss den beanstandeten Sachverhalt nachvollziehbar beschreiben.
  3. Proteste sind grundsätzlich innerhalb von 30 Minuten nach dem eigenen Zieleinlauf beziehungsweise nach Bekanntgabe der betreffenden Entscheidung einzureichen. Bei Umständen, die dem Teilnehmer innerhalb dieser Frist nicht bekannt sein konnten, kann die Rennleitung auch einen späteren Protest zulassen.
  4. Die Rennleitung prüft den Protest unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen und kann hierzu insbesondere Zeitmessdaten, Kontrollstellen, Aussagen von Streckenposten und Helfern sowie weitere geeignete Nachweise heranziehen.
  5. Vor einer Entscheidung soll dem betroffenen Teilnehmer Gelegenheit gegeben werden, den Sachverhalt aus seiner Sicht darzustellen.
  6. Die Entscheidung der Rennleitung wird dem Teilnehmer mitgeteilt und ist für die Wertung der Veranstaltung endgültig.
  7. Für die Einlegung eines Protests wird keine Gebühr erhoben.

  1. Die Rennleitung behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung oder einzelner Wettbewerbe aufgrund besonderer Umstände anzupassen, sofern dies für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist.
  2. Dies umfasst insbesondere Änderungen der Streckenführung, Streckenlänge, Startzeiten, Cut-off-Zeiten, Pflichtausrüstung oder anderer wettkampfrelevanter Vorgaben.
  3. Gründe für entsprechende Änderungen können insbesondere extreme oder sich kurzfristig verändernde Wetterbedingungen, Unwetterwarnungen, Streckenschäden, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, medizinische oder sicherheitsrelevante Ereignisse sowie sonstige nicht vorhersehbare Umstände sein.
  4. Die Rennleitung kann einen Wettbewerb vor dem Start verkürzen oder absagen sowie nach dem Start unterbrechen, verkürzen oder abbrechen, wenn eine sichere Fortführung nicht gewährleistet werden kann.
  5. Änderungen und Anordnungen werden den Teilnehmern über die der Situation angemessenen Kommunikationswege mitgeteilt. Kurzfristige Anweisungen der Rennleitung und der von ihr eingesetzten Helfer und Einsatzkräfte sind verbindlich.
  6. Bei einer Unterbrechung oder einem Abbruch entscheidet die Rennleitung unter Berücksichtigung des Rennverlaufs und der vorhandenen Zeitmessdaten, ob und in welcher Form eine Wertung des Wettbewerbs möglich ist.